Neubau – mit Langlitz Bau

Was ist ein Neubau?

Unter einem Neubau stellen Sie sich vermutlich eine Immobilie vor, die gerade gebaut wird oder vor kurzer Zeit abgeschlossen wurde. Wenn Sie ein Bauunternehmen damit beauftragen, Ihre Wunschimmobilie zu bauen, bekommen Sie genau das. Auf der Suche nach einer Immobilie sollten Sie jedoch beachten, dass mit Neubauten nicht in jedem Fall kürzlich neu gebaute Objekte gemeint sind. Manchmal wird der Begriff auch für die Abgrenzung zu Altbauten verwendet. Damit kann er je nach Region auch Gebäude einschließen, die ab einem bestimmten Jahrzehnt erbaut wurden, z. B. ab 1950. Auch wiederaufgebaute ältere Gebäude können teils dazu gehören. Diese Immobilien sind inzwischen bis zu 70 Jahre alt und entsprechen daher nicht automatisch den wesentlich moderneren Standards einer Immobilie, die erst innerhalb der letzten zehn Jahre gebaut wurde oder sich sogar erst jetzt in Planung befindet.

Was sind die Vorteile eines Neubaus?

  • neueste Technik: Wenn Sie heute ein Neubauprojekt beginnen, können Sie sich sicher sein, dass das Gebäude nach dem neuesten Stand der Technik geplant und ausgeführt wird. Sie bekommen eine Immobilie, die für viele Jahre oder Jahrzehnte aktuellen Standards entspricht, und brauchen sich lange Zeit keine Gedanken über Themen wie Energieeffizienz oder Dämmung zu machen.
  • Individuelle Gestaltung: Viele Menschen träumen davon, ein komplett neues Einfamilienhaus genau nach ihren Wünschen und Ansprüchen zu bauen. Mit einem Neubauprojekt haben Sie die größten Freiheiten. Sie können nahezu alle Details mitbestimmen und exakt so auswählen, dass sie perfekt zu Ihrer Situation passen. Auch als Käufer einer Neubauwohnung in einem Mehrfamilienhaus haben Sie oft ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Vor allem, wenn Sie sich in einer frühen Bauphase für den Kauf entscheiden, können Sie oftmals viele Details des Innenausbaus nach Ihren individuellen Vorstellungen gestalten lassen.

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    Wann wird die Neubauwohnung übergeben?

    Die neu erbaute Wohnung wird übergeben, wenn alle formellen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört normalerweise auch die Eintragung ins Grundbuch: Erst wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen und den Kaufpreis bezahlt haben, gehört Ihnen die Immobilie. Es können im Kaufvertrag jedoch abweichende Regelungen getroffen werden. Häufig ist es so, dass die Eintragung ins Grundbuch lange dauert und Sie teils einen Monat oder länger darauf warten müssten. Deshalb wird oft vereinbart, dass Sie mit Bezahlen des Kaufpreises bereits die Wohnung übergeben bekommen und dies ab sofort nutzen dürfen. Welche Regelung genau zutrifft, können Sie dem Vertrag entnehmen.

    Sind Neubauwohnungen wirklich immer besser schallgedämmt als Altbauwohnungen?

    Altbauwohnungen sind berüchtigt dafür, dass sie besonders hellhörig sind. Lärm dringt durch alte, dünne Fenster, durch die Wohnungstür und sogar durch Wände, Decke oder Fußboden ins Innere der Wohnung – so sagt man. In vielen Altbauten mag das zutreffen, weil es zum Zeitpunkt des Baus z. B. noch keine Techniken gab, um effektiv die Schallübertragung zu vermeiden. In gewissem Maße kann eine Schalldämmung nachgerüstet werden – aber das Niveau einer Neubauwohnung, die speziell dafür entwickelten Bautechniken gebaut wurde, können Altbauwohnungen in der Regel nicht erreichen.
    Bei älteren Neubauten kann der Wohnkomfort ebenso durch nachträgliche Schalldämmung verbessert werden. Aber im direkten Vergleich werden Neubauten nach dem neuesten Stand der Technik dennoch besser abschneiden.

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