Bauanträge – ein kleiner Überblick für Sie

Ob Neubau oder Anbau – wenn Sie ein solches Bauprojekt planen, ist das „okay“ vom zuständigen Bauamt wichtig. Die Baugenehmigung erhalten Sie durch den Bauantrag, den wir für Sie selbstverständlich stellen, wenn Sie mit uns Ihr Bauvorhaben umsetzen. Erst mit der Baugenehmigung dürfen Sie mit den Bauarbeiten starten. Der Bauantrag ist eine hoch komplexe Sache, die mit einer Vielzahl von Formularen verbunden ist. Zudem gibt es auch eine ganze Reihe von Unterlagen – beispielsweise Bauzeichnungen -, die mit dem Bauantrag einzureichen sind. Wir von Langlitz Bau sind Ihr Partner, der Sie dabei mit Rat und Tat unterstützt.

Die Basics rund um den Bauantrag

Bauanträge sind in der Regel schriftlich und in 3-facher Ausfertigung an die Baubehörde der jeweiligen Stadt zu richten. Diese Instanz wird die Anträge dann entweder bewilligen oder ablehnen (in diesem Fall ist ein Widerspruch möglich). Bei den Gebühren sollten Sie etwa zwischen 0,5 und 1% des Bauvolumens einplanen.

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    Welche Unterlagen sind im Zuge des Bauantrages einzureichen?

    Die Basis dafür ist es, in welchem Bundesland Sie bauen. Denn die einschlägigen Regelungen sind länderspezifisch umgesetzt. Die Bestimmungen sind in der Landesbauordnung und im Bebauungsplan der Gemeinde definiert. Sie können das alles aber auch ganz bequem mit uns besprechen. Wir beraten Sie passgenau und unterstützen Sie dabei, den Bauantrag bei der Baubehörde einzureichen. Eine Frist gibt es dabei nicht zu beachten. Doch die Bearbeitung kann drei bis vier Monate beanspruchen, sodass wir Ihnen empfehlen, rechtzeitig mit dem Antrag zu starten.

    Typische Unterlagen, die einzureichen sind, sind der Lageplan des Grundstücks, ein Katasterauszug, Bauzeichnungen und natürlich die Beschreibung des Bauvorhabens, Statikgutachten für Sicherheit, Brand-, Wärme- und Schallschutzgutachten, Kosten des Projekts und Pläne des Hauses.

    Warum muss ich für mein Balkon-Bauvorhaben einen Bauantrag stellen?

    Eine Balkonanbringung ist eine wesentliche bauliche Veränderung, die Sie sich genehmigen lassen müssen. In den meisten Fällen ist der Balkon auch statisch relevant, sodass ein Gutachten durch einen zertifizierten Statiker zu erstellen ist. Außerdem kann es auch sein, dass Sie eine Erlaubnis der Nachbarn brachen – etwa dann, wenn Sie vom neuen Balkon aus Einsicht in deren Grundstück erhalten.

    Wie lange sind Bauanträge gültig?

    Entscheidend ist eigentlich nicht der Antrag, sondern die mit ihm verbundene Baugenehmigung. Sie ist etwa drei Jahre gültig. Das bedeutet für Sie, dass das Bauvorhaben dann absolviert sein sollte. Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Verlängerung erforderlich, die Sie wieder neu zu beantragen haben. Der Einreichtermin sollte also genau geplant sein, da der Neuantrag wieder mit Kosten für Sie verbunden wäre.

    Wir beraten Sie!

    Bei Langlitz Bau ist es unser Motto, das wir erstklassige Kompetenz rund um das Bauen mit komfortablen Services für Sie verbunden. Das betrifft auch die Bauanträgen, bei denen wir für Sie da sind. Ein optimaler Start in Ihr Bauprojekt ist unsere Erstberatung, die für Sie kostenfrei und unverbindlich ist. In dieser Beratung erläutern wir Ihnen auch, was rund um die Bauanträge relevant ist und was für Ihre konkretes Bauprojekt ganz besonders wichtig ist.

    Nutzen Sie die Expertise von Langlitz Bau auch für Ihren Bauantrag. Wir freuen uns darüber!

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