Nachweispflicht für Stellplätze – das müssen Sie beachten
Wenn Sie in Deutschland einen Neubau planen, müssen Sie sich um viele Details kümmern und zahlreiche Gesetze und Vorschriften beachten. Eine davon ist die Stellplatzverordnung bzw. Stellplatzsatzung in Ihrer Kommune. Diese regelt, wie viele Stellplätze Sie für Kraftfahrzeuge und Fahrräder entweder auf Ihrem Grundstück oder in unmittelbarer Umgebung nachweisen müssen. Die Anzahl hängt von der Art der Gebäudenutzung und der Nutzer sowie von der Größe der Nutzflächen ab. Bei Wohnhäusern ist es meist ein Stellplatz pro Wohneinheit. Grundlage für die Berechnung und Festlegung sind zum größten Teil statistische und technische Erkenntnisse.
Hintergrund
Mit der zunehmenden Motorisierung wollten Stadtplaner in den 1930er Jahren sicherstellen, dass für das sich ändernde Verkehrsverhalten ausreichend Raum zur Verfügung stand. Einen nicht geringen Anteil daran hatte die Markteinführung des Volkswagens. Später wurden Stellplatzverordnungen damit begründet, dass die Städte und Gemeinden nicht in der Lage seien, die Kosten für die Bereitstellung von Stellplätzen zu übernehmen. Noch einmal viel später wurde die Pflicht zur Schaffung von Fahrradstellplätzen in die Verordnungen aufgenommen. Damit sollte einerseits der Radverkehr gefördert, andererseits die Behinderung von Fußgängern durch im öffentlichen Raum abgestellte Fahrräder verringert werden.
Die heutige Situation in Deutschland
Das Baurecht in Deutschland liegt in den Händen der Bundesländer. Deshalb kann es von Land zu Land zum Teil erhebliche Unterschiede bei den Stellplatzverordnungen geben. In Bayern etwa wird ein Stellplatz pro Wohneinheit gefordert, in Hamburg dagegen wurde die Stellplatzpflicht bei Wohnhäusern für Kfz im Jahr 2013 abgeschafft. Grundsätzlich haben die nachstehenden Faktoren Einfluss auf die Ausgestaltung der Verordnungen:
- die Lage des Gebäudes, beispielsweise auf dem Land oder in der Stadt
- die Nutzung des Gebäudes (Wohn- oder Gewerbebau oder gemischte Nutzung)
- die Qualität der Anbindung an den ÖPNV
- die Frage, ob es sich um einen geförderten Wohnungsbau handelt oder nicht
Folgende Beispiele können als Richtlinie dafür gelten, wie viele Kfz-Stellplätze bei unterschiedlicher Nutzung einer Immobilie vorhanden sein müssen:
- Wohngebäude: 1 Stellplatz pro Wohneinheit
- Bürogebäude: 1 Stellplatz pro 30 bis 40 qm Büronutzfläche, jedoch mindestens 1 (Sozial- und Sanitärräume, Verkehrsflächen und Flächen für betriebstechnische Anlagen zählen nicht zur Büronutzfläche)
- Verkaufsstätten: 1 Stellplatz pro 30 bis 50 qm Verkaufsnutzfläche, mindestens aber 2 je Ladenlokal (ausgenommen Sozial- und Sanitärräume, Verkehrsflächen, Ausstellungs- und Lagerflächen, Flächen für betriebstechnische Anlagen sowie Kantinen)
- Gaststätten: 1 Stellplatz pro 6 bis 12 qm Gastraum
Kritik an Kfz-Stellplatzverordnungen
In den letzten Jahren kommt mehr und mehr Kritik an Stellplatzsatzungen für Wohngebäude auf, denn sie werden dem unterschiedlichen individuellen Nutzungsverhalten vieler Menschen nicht gerecht. Häufig müssen Personen, die sich kein Auto leisten können oder aus persönlichen Gründen darauf verzichten, für Autofahrer mit bezahlen. Das gilt auch für Personen, die kein Auto besitzen und stattdessen den ÖPNV nutzen. In Städten und Ballungsräumen führt die Stellplatzpflicht darüber hinaus zu einer verminderten baulichen Dichte, wodurch das Verkehrsnetz größer wird und entsprechende Investitionen erfordert.
Was Bauherren unbedingt beachten sollten
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Baubehörde, welche Regelungen bezüglich Stellplatzpflicht in Ihrem Baugebiet gelten. Denn ein Punkt ist allen Landesbauordnungen gemeinsam: Die Zahl der erforderlichen Stellplätze muss bereits mit dem Bauantrag eingereicht werden!