Bauanzeige und Baufertigstellungsanzeige – was ist dabei zu beachten?

Wenn sie ein Bauvorhaben planen, müssen sie nicht in jedem Fall einen aufwendigen Bauantrag stellen und diesen genehmigen lassen. Bei bestimmten Projekten – etwa einem Carport oder einem Gewächshaus auf dem eigenen Grundstück – genügt eine sogenannte Bau- oder Baubeginnsanzeige. Mit ihr wird die Bauaufsichtsbehörde über Ihr Vorhaben informiert. Erfolgt kein Widerspruch, gilt dies praktisch als Genehmigung. Ist der Rohbau erstellt, müssen Sie eine Baufertigstellungsanzeige an die zuständige Behörde senden. Im folgenden Beitrag zeigen wir, was es mit diesen Schritten auf sich hat.

So stellen Sie eine Bauanzeige

Der Ablauf des Verfahrens und die Frage, welche Dokumente dafür notwendig sind, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, denn das Baurecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern Sache der Länder. In der Regel müssen mit der Bauanzeige die Bauvorlagen, Erläuterungen des Verfassers der Entwürfe sowie Informationen über den Antragsteller bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Die Zahl der Dokumente ist meist deutlich geringer als bei einem Bauantrag.

Der Ablauf wird dadurch auf der einen Seite vereinfacht, birgt auf der anderen Seite allerdings auch gewisse Risiken, denn Bauherr und Planer tragen mehr Verantwortung für das Projekt. Das liegt daran, dass ein Bauantrag von der Behörde peinlich genau geprüft wird, was bei einer Bauanzeige normalerweise entfällt. Der Bauherr muss also selbst dafür sorgen, dass nicht gegen geltendes Baurecht verstoßen wird.

Dauer des Bauanzeigeverfahrens

Im Gegensatz zum Baugenehmigungsverfahren, das sich häufig über mehrere Monate erstreckt, kann mit einer einfachen Bauanzeige deutlich früher mit dem Bauprojekt begonnen werden. Denn die Baubehörde verzichtet auf die Überprüfung eines umfangreichen Antrags und die Erteilung einer offiziellen Baugenehmigung. Stattdessen nimmt sie die Bauanzeige lediglich zur Kenntnis. Wenn das Amt keinen Widerspruch einlegt, kann der Baustart in der Regel nach einer Übergangsfrist von vier Wochen erfolgen.

Achten Sie aber unbedingt auf die Vorschriften in Ihrem Bundesland für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Es kann zum Beispiel sein, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens mit dem Bau beginnen müssen, ansonsten erlischt die Gültigkeit der Bauanzeige.

Welche Kosten bei einer Bauanzeige anfallen

Die Kosten für eine Bauanzeige fallen von Land zu Land ebenfalls unterschiedlich aus. Rechnen Sie mit einem finanziellen Aufwand von etwa 0,2 bis 0,7 Prozent der Bausumme. Normalerweise werden eine Grundgebühr sowie die sogenannten Bogengebühren – für jeden einzelnen Bogen Papier der Bauanzeige ein bestimmter Betrag – von der Baubehörde abgerechnet.

Sinn und Zweck der Baufertigstellungsanzeige

Die Fertigstellungsanzeige dient dazu, dem Bauamt mitzuteilen, dass Ihr Bauprojekt ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Behörde stellt dazu in der Regel Vordrucke bereit, die Sie nur noch korrekt ausfüllen und abgeben müssen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass mit der Nutzung nach erst dem Einreichen begonnen wird. Außerdem müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Falls in Ihrem Projekt vorgesehen, müssen Küche und Toiletten betriebsbereit sowie die Versorgung mit Strom, Frischwasser und Heizwärme sichergestellt sein.

Wenn Sie mit der Nutzung beginnen, ohne das die Baufertigstellungsanzeige beim Bauamt vorliegt, kann es sehr teuer werden. Zum einen drohen hohe Bußgelder, zum anderen ist auch eine Zwangsräumung möglich. Vermeiden Sie solche Probleme und behalten Sie das Thema Fertigstellungsanzeige immer im Blick.